Die deutsche Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) ist die Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes mit beinahe ausschließlich ehrenamtlichen Einsatzkräften. Die Bundesoberbehörde untersteht dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und hat ihren Sitz in Bonn-Lengsdorf. Das THW wurde am 22. August 1950 gegründet und ist seit dem 25. August 1953 eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts ohne eigene Dienstherrenfähigkeit. Der englische Name lautet German Federal Agency For Technical Relief. Der Vorläufer war die Technische Nothilfe.

Aufgaben nach dem THW-Gesetzt

(1) Das Technische Hilfswerk ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt mit eigenem Verwaltungsunterbau im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Es besteht aus ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

(2) Das Technische Hilfswerk leistet technische Hilfe:

  1. nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz,
  2. im Ausland im Auftrag der Bundesregierung,
  3. bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen sowie
  4. bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Sinne der Nummern 1 bis 3, soweit es diese durch Vereinbarung übernommen hat.

Unsere Leitsätze:

 

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