Daraufhin setzte sich am Montag der Fachberater THW mit der Stadt Hattingen in Verbindung. Acht von den beschädigten Übergängen befanden sich in Hattingen.
Die Stadtverwaltung forderte daraufhin am Mittwoch (4.8.) Baufachberater des THW OV Hattingen und OV Witten zur gemeinsamen Erkundung dreier Brücken an, davon war eine Brücke stark beschädigten und zwei Brücken total zerstörten. Die Vorauswahl der drei Brücken wurde durch die Verwaltung nach Dringlichkeit und Gefahrenabwehrsicht getroffen. Durch die Zerstörung der Brücken war die Anfahrt der dahinterliegenden Häuser, für den Fall eines Einsatzes von Feuerwehr oder Rettungsdienst, nicht mehr gegeben oder nur mit einem großen Umweg zu erreichen. Die gesetzlich vorgegebenen Einsatzzeiten waren nicht mehr zu erfüllen und damit Sofortmaßnahmen einzuleiten, um diesen Zustand abzustellen.
Vor Ort wurde klar, dass nur die beiden komplett zerstörten Brücken eine mögliche Einsatzoption für das THW darstellten. Die zwei „Brücken“ wurden direkt vor Ort vermessen und das umliegende Gelände für den eventuell folgenden Einsatz erkundet. Im Anschluss ging es für die beiden Trupps zurück zum THW OV Hattingen. Hier wurden die Einsatzmöglichkeiten zum Behelfsbrückenbau „Am Sünsbruch“ und „Am Schnüber“ geplant. Es wurden verschiedene Lösungswege abgesprochen, z. B. die Nutzung von Behelfsbrückensystemen des Bundes oder verschiedene Bauarten. Nach Rücksprache mit der THW Leitung mussten die Planungen zu vorhandenen Behelfsbrücken verworfen werden, diese stehen wegen dem hohen Bedarf in der jetzigen Situation, nur noch für Hauptverkehrswege zur Verfügung. So blieb nur der komplette Selbstbau von Behelfsbrücken. Dies wurde vom THW lange Zeit nicht mehr durchgeführt und gelehrt, da man immer davon ausging auf Behelfsbrücken wie Baily oder Krupp-Delta zugreifen zu können. Aber die beiden Baufachberater wollten sich dieser Aufgabe stellen. In Absprache mit dem Fachberater THW wurden die Brücken entworfen und berechnet, um dies dem Anforderer vorschlagen zu können.
Am Donnerstagabend konnte dem Anforderer eine Kostenschätzung und Zeitplan für die Maßnahme vorgelegt werden. Die geplante Einsatztaktik, entsprechend der Ist-Situation an den beiden Einsatzstellen, wurde hinsichtlich der Logistik, der Personalplanung und des benötigten Materials und Spezialgerät in der Vorplanung berücksichtigt. Die Brücken würden 12 bzw. 14 Meter lang, einspurig mit bis zu 3,5t befahrbar sein, für Rettungsmittel sogar bis 16t freigegeben werden können.
Dass auch Privatverkehr möglich sei, war nicht gefordert. Ausschlaggebend für das Amtshilfeersuchen welches nun seitens der Verwaltung gestellt werden musste, war der Rettungsweg.
Am Freitagmittag ging das Amtshilfeersuchen formell ein und der Einsatz begann mit der Arbeit der LuK und dem Fachberater. Sämtliche rechtlich offene Fragen waren zu klären, Materialliste wurde abgearbeitet und die Beschaffungen eingeleitet.
Der Bau der Brücken in Teil 2…..