Unterstützung durch Arbeitgeber

In Deutschland werden große Teile des Katastrophen- und Zivilschutzes über den ehrenamtlichen Dienst realisiert. Beim THW sind es 80.000 Helferinnen und Helfer die ehrenamtlich neben ihrem Beruf technische Hilfe leisten.

Dieses Engagement ist nur möglich, wenn auch der Arbeitgeber hinter den Helferinnen und Helfern steht. Tausende Unternehmen in Deutschland fördern die Arbeit des THW. Sie wissen, dass ihre Mitarbeiter ehrenamtliche Verantwortung tragen und zeigen Verständnis für die Anforderungen einer Einsatzorganisation. Die Unternehmen tragen damit eine Mitverantwortung für den Katastrophen- und Zivilschutz in Deutschland.

Natürlich sollen beiden Seiten, also Arbeitgebern und Arbeitnehmern, keine Nachtteile durch die ehrenamtliche Tätigkeit entstehen. Dem Arbeitgeber wird auf Antrag der durch den Einsatz seiner Mitarbeiter entstandene Lohnausfall (Der Mitarbeiter muss während des Einsatzes weiterbezahlt werden) inklusive aller Sonderleistungen erstattet. Natürlich ist dies keine Zahlung die alles ausgleicht, aber dafür profitiert auch der Arbeitgeber von der Zusammenarbeit mit dem THW:

 

  • Ehrenamtsfreundliche Unternehmen sind attraktive Arbeitgeber für motivierte Fachkräfte
  • Als Partner des THW leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Gefahrenabwehr in Ihrer Region und darüber hinaus
  • Sie können Ihr Engagement positiv für Ihr Image und Ihre Öffentlichkeitsarbeit einsetzen. Wir unterstützen Sie gern bei Kampagnen.
  • Helfer im THW erwerben Schlüsselqualifikationen von denen Ihr Unternehmen profitiert
  • Mit Teamgeist, Kreativität und verlässlichen Engagement bewahren sich THW Helferinnen und Helfer im Einsatz und am Arbeitsplatz diese und weitere Softskills, welche auch in Ihrem Unternehmen wichtig sind.
  • Viele Aus- und Fortbildungen der THW Schulen sind als Qualifizierung auf dem Arbeitsmarkt anerkannt.

 

 

Verfahrensweisen bei Einsätzen

  1. Das THW informiert den Arbeitgeber schriftlich von der notwendigen Freistellung des Arbeitnehmers. Im Einsatzfall kann es vorkommen, dass diese Information kurzfristig, per Fax oder telefonisch durch den Arbeitnehmer vorgenommen wird. Dann erfolgt aber nach dem Einsatz eine entsprechende schriftliche Information durch das THW.
  2. Nach dem Einsatzabschluss wird dem Arbeitgeber ein Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen übersendet.
  3. Der private Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer frei und zahlt ihm das reguläre Arbeitsentgelt fort, als wäre der Arbeitnehmer normal zur Arbeit erschienen. Der Arbeitgeber berechnet dann aber seine Erstattungsansprüche gegenüber dem Bund mittels des Antrages auf Erstattung fortgewährter Leistungen und an Hand des jeweils beiliegenden Merkblattes und schickt den Erstattungsantrag an die zuständige THW-Regionalstelle (hier THW Regionalstelle Bochum).
  4. Bei öffentlichen Arbeitgebern ist eine Erstattung der fortgewährten Leistungen gesetzlich nicht vorgesehen.
  5. Die THW-Regionalsstelle prüft die sachliche und rechnerische Richtigkeit und weist die Zahlung über die Bundeskasse an. Dieser Vorgang dauert in der Regel zwischen 7 und 14 Tagen.

Wir bitten die Anträge innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ausgefüllt zurück zu senden.

Wenn Sie mehr über unsere Arbeit erfahren möchten, sprechen Sie mit uns. Auf Wunsch organisieren wir auch Informationsbesuche bei uns oder Ihnen. Zusammenarbeit ist uns wichtig. Sollten Sie bezüglich der Dienstteilnahme zu geplanten Hilfeleistungen oder Schulungsveranstaltungen betriebliche Engpässe haben, sprechen Sie uns bitte an. Auch wenn Sie durch das THW-Gesetz rechtlich zur Freistellung verpflichtet sind, liegt unser Interesse an Kooperation.

Der Flyer für Arbeitgeber