Schwelm,

Fortbildung im Einweisen des Radladers unter Atemschutz

Am Samstag den 24.08.2019 fand im Ortsverband Schwelm eine Fortbildung für Atemschutzgeräteträger statt. Hierbei wurde den Teilnehmern das Arbeiten als Einweiser für den Radlader der Fachgruppe Räumen näher gebracht. 

Im letzten Jahr fand ein Treffen der Führungskräfte der Ortsverbände des Ennepe-Ruhr-Kreises statt. Bei dieser Veranstaltung wurde darüber beraten wie man die Zusammenarbeit aller Standorte verbessern könnte. Aufgrund der Erfahrung aus vergangenen Einsätzen, bei denen der Radlader unter schwerem Atemschutz eingesetzt wurde, entschied sich der Ortsverband Schwelm dazu eine Fortbildung in diesem Bereich anzubieten. Unter der Leitung des Gruppenführers der Fachgruppe Räumen Daniel Dute und unterstützt durch Atemschutzausbilder Kai Hackenbracht wurden den  Teilnehmern diverse Grundlagen vermittelt.

Angefangen wurde mit einer Präsentation als Theroieeinheit, in der zum Beispiel der Radlader mit seinen Anbaugeräten, Handzeichen zum Einweisen, Gefahren beim Arbeiten mit einem Radlader und die THW Dienstvorschrift 7, die den Atemschutzeinsatz genauso regelt wie es bei der Feuerwehr üblich ist, erläutert. Nach einem kleinen Mittagssnack ging es dann zur Praxis, bei den die Teilnehmer auf dem Fahrersitz platz nehmen durften, um die verschiedenen toten Winkel des Radladers besser aufzuzeigen und verstehen zu können. Hauptpunkt des praktischen Teil war das Einweisen des Radladers unter schwerem Atemschutz per Handzeichen und digitalen Sprechfunkgeräten. Aufgrund der hohen Außentemperaturen wurde bei diesem Teil auf die vollständig angelegte Schutzausstattung verzichtet, damit die Teilnehmer aufgrund dieser Übungseinheit nicht körperlich überlastet wurden. 

Mit einem überwiegend positivem Resümee durch die acht Teilnehmer aus den Ortsverbänden Hagen, Hattingen und Wetter, wurde für das Jahr 2020 eine Wiederholung und Auffrischung dieser Veranstaltung verabredet.

Martina Falk

BÖ/VwBe OV Schwelm


Quelle Fotos: THW Wetter/ THW Hattingen Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.




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